Schwangerenvorsorge

Betreuung in der Schwangerschaft

Während der aufregenden Zeit Ihrer Schwangerschaft betreuen wir Sie ganzheitlich und stehen Ihnen bei allen Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Glücklicherweise ist eine Schwangerschaft meist eine natürliche und oft wunderbare Lebensphase einer Frau. Manchmal treten jedoch Risiken auf, die zusätzliche Untersuchungen und intensivere Betreuung erforderlich machen.

Arzt und Hebamme arbeiten eng zusammen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Sie bei Risikoschwangerschaften sicher durch die Schwangerschaft zu begleiten.

Zusätzlich zur ärztlichen Betreuung gemäß den Mutterschaftsrichtlinien hat unsere Hebamme stets ein offenes Ohr für all Ihre wichtigen Fragen und kann Sie ergänzend zu Themen wie Ernährung oder Linderung von Beschwerden beraten.

Leistungen

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen vor, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. In der ca. 10., 20. und 30. SSW schaut der Arzt nach der korrekten Anlage der Schwangerschaft, überprüft das Wachstum und beurteilt die korrekte Organanlage. Bei Risiken können weitere Ultraschalluntersuchungen von der Krankenkasse übernommen werden

Bei Auffälligkeiten oder speziellen Risiken kann zusätzlich ein spezialisierter Organultraschall durch einen Pränataldiagnostiker durchgeführt werden. Hier arbeiten wir mit Spezialpraxen in der Umgebung eng zusammen.

Das sogenannte „Babyfernsehen“, also ein Ultraschall ohne medizinische Begründung, ist seit dem 1. Januar 2021 verboten. Trotzdem gibt es Untersuchungen, die auch ohne die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse sinnvoll sein können. (www.bfs.de)

Gerne beraten wir Sie zu der Möglichkeit, in den ersten Schwangerschaftswochen das sogenannte Ersttrimesterscreening durchzuführen. Auch ein zusätzlicher Ultraschall zur Überwachung des Wachstums kann in späteren Wochen durchgeführt werden.

Die Doppler-Sonografie ist eine besondere Form der Ultraschalluntersuchung, die in der Schwangerschaft zur Kontrolle des Blutflusses in den kindlichen und mütterlichen Blutgefäßen eingesetzt wird. Sie dient der Einschätzung der fetalen Blut- und Sauerstoffversorgung sowie der Funktionalität der Plazenta. Diese kommt bei bestimmten Risikogruppen zum Einsatz oder wenn das Kind ein auffälliges Wachstum zeigt (zum Beispiel zu kleine Feten). Diese spezielle Ultraschalluntersuchung kann vor Ort in der Praxis durchgeführt werden. 

Bei medizinischer Indikation wird von den Krankenkassen der sogenannte NIP-Test (NIPT) übernommen. Hierbei können mittels Blutuntersuchung der Schwangeren kleinste Anteile von kindlichem Erbgut auf Trisomie 13,18,21 untersucht werden. Zum sicheren Ausschluss bzw. zur Bestätigung eines auffälligen Befundes ist eine Fruchtwasseruntersuchung erforderlich. 

Für Schwangere, die diese Untersuchung wünschen, stellen wir Kontakt zu einem entsprechenden Pränataldiagnostik-Zentrum her. 

Alle Schwangeren haben ein Anrecht auf Durchführung eines sogenannten oralen Glukosetoleranztests. Er dient als Screening zur Erkennung von Schwangerschaftsdiabetes und wird üblicherweise zwischen der 24. und 28. SSW durchgeführt. Ein nicht behandelter Gestationsdiabetes geht mit erhöhten Risiken für die Mutter und das ungeborene Kind einher.

Schwangere mit auffälligem Test müssen daher für den Verlauf ihrer Schwangerschaft ihren Blutzucker regelmäßig überprüfen und mittels diätetischer und ggf. medikamentöser Maßnahmen regulieren.

ß-Streptokokken sind Teil der natürlichen Darmflora und besiedeln meist den Analbereich. Bei 10-30 % der Schwangeren lassen sich auch vaginal ß-Streptokokken nachweisen. Während für die Schwangere eine Besiedlung völlig ungefährlich ist, kann eine Neugeboreneninfektion durch Übertragung zu schweren Komplikationen führen. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt, sich zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche mittels Abstrich testen zu lassen. 

Konnten Streptokokken nachgewiesen werden, wird das Ergebnis im Mutterpass vermerkt. Beginnt die Geburt, leiten die Ärzte in der Klinik eine Behandlung mit einem Antibiotikum ein. Das Risiko einer Infektion beim Neugeborenen verringert sich dadurch um ca. 70 %.

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird dieser Test momentan meist nicht übernommen.

Einige Infektionen können bei Frauen, die diese Erkrankungen in der Schwangerschaft erstmalig durchmachen, zu Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf führen. Für die Schwangere bleibt diese Infektion meistens völlig unbemerkt.

Insbesondere bei gefährdeten Berufsgruppen ist eine Testung auf den Immunstatus bei Beginn der Schwangerschaft sinnvoll. Einige Krankenkassen gewähren hier einen Zuschuss zu den Kosten oder übernehmen diese Leistung sogar komplett. 

Impfungen gegen Influenza, Pertussis und COVID-19 sind sinnvolle Maßnahmen in der Schwangerschaft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, eine Impfung gegen Pertussis wird zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ08.html